Am 13. April 2016 wurden die rechtlichen Grundlagen für das autonome Fahren geschaffen. Die Liste der legalen Anwendungen, die ein Computer beim Fahren übernehmen darf, wurde erweitert. Ein Computer im Fahrzeug darf nun zusätzliche Fahraufgaben übernehmen.
Jedoch ist der Fahrer nicht ausgeklammert. Die Systeme müssen so geschaltet sein, dass der Fahrer die Systeme übersteuern oder auch abschalten kann. Auch im internationalen Recht sollen Fortschritte in diesem Bereich vorangetrieben werden.